Ohne Berücksichtigung des realisierten Preises von Fr. 153.00/m2 ergäbe sich ein absoluter Landwert von Fr. 859.00/m2. - 21 - 7. 7.1. Zu prüfen ist nachfolgend, ob der absolute oder der relative Landwert geschuldet ist. Wie erwähnt handelt es sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts beim absoluten Landwert um den Maximalwert eines Grundstücks, welcher der vollen wirtschaftlichen Ausnützung entspricht (Erw. 4.1.).