6.6. Ins Auge springt der Vergleichswert von Fr. 153.00/m2, welcher deutlich unter den anderen Vergleichswerten liegt. Dieser Ausreisser stammt aus einem Verkauf einer Aktiengesellschaft, deren einziger Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift auch als Käufer (Gesamteigentum mit Ehepartnerin) auftritt (Einsicht via AGOBIS vom 29. Oktober 2024). Bei diesem Vergleichswert ist folglich von unüblichen Verhältnissen auszugehen (Erw. 3.6.). Der Vergleichswert ist für die Bestimmung des absoluten Landwerts ausser Acht zu lassen (Protokoll, S. 12).