6.4. Die kommunale Wohnzone E2 dient wie die Wohnzone W3 dem Wohnen. Nicht störendes Gewerbe ist in untergeordnetem Masse zugelassen. Läden bis 100 m2 Nettoladenfläche sind zugelassen, sofern daraus keine erheblich grösseren Auswirkungen als aus dem Wohnen entstehen (Erw. 6.2.; § 10 Abs. 1 BNO). Abweichend zur Wohnzone W3 ist die Wohnzone E2 für Ein- und Zweifamilienhäuser bestimmt. Eine zusätzliche Einliegerwohnung ist grundsätzlich gestattet. Eine direkte Vergleichbarkeit der realisierten Preise in der Wohnzone E2 ist daher nur bedingt vorhanden (Protokoll, S. 12).