Die kommunale Wohnzone W3 liegt im Baugebiet und dient dem Wohnen. Sie ist für Wohnungen in Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern bestimmt. Neue freistehende Einfamilienhäuser sind nicht gestattet (§ 10 Abs. 4 der Bau- und Nutzungsordnung der Einwohnergemeinde Q._____ [fortan BNO] vom tt.mm.jjjj, genehmigt durch den Regierungsrat am tt.mm.jjjj). Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Es gelten weiter folgende Bestimmungen (§ 8 Abs. 1 BNO): Grenzabstände Vollgeschosse Gesamthöhe max. klein gross 3 5m 10 m 14 m