2.3. Im vorliegenden gerichtlichen Verfahren teilte der Gesuchgegner mit Schreiben vom 9. Dezember 2022 seinen Verzicht einer Teilnahme an Verhandlungen mit (F.1.). Das Gericht setzte ihm daraufhin eine Frist zur Mitteilung an, ob er sich bei der Einigungsverhandlung doch durch seinen Vertreter vertreten lassen möchte (F.2.). Der Gesuchgegner liess in der Folge mit Schreiben vom 9. Januar 2023 mitteilen, ausdrücklich auf eine Einigungsverhandlung zu verzichten; insbesondere sei auch der Vertreter instruiert, nicht an Verhandlungen teilzunehmen (F.3.).