J. Mit Schreiben vom 16. August 2024 (Eingang SKE am 19. August 2024) retournierte die Rechtsabteilung des BVU (RABVU) die Akten an das SKE und teilte mit, dass Verfahren sei durch RRB Nr. 2024-000673 erledigt. Mit Telefonat vom 19. August 2024 wurde die RABVU gebeten, dem SKE den betreffenden Entscheid zuzustellen, was bis dahin unterblieben war. Der RRB Nr. 2024-000673 ging erst am 19. August 2024 beim SKE ein. -6-