H. Mit Schreiben vom 21. März 2024 gelangte der Vertreter der Gesuchstellerin an den Regierungsrat und teilte mit, dass die Mutationsurkunden Nr. ccc und Nr. ddd neben dem Gesuchgegner auch weitere Eigentümer betreffen würden, welche dem Landerwerb zugestimmt haben. Die entsprechenden Mutationen seien zwischenzeitlich vollzogen worden. Um nachgelagerte Geschäfte, welche diese Grundstücke betreffen, nicht zu blockieren, seien die unveränderten und hängigen Mutationen betreffend die Parzelle des Gesuchgegners neu in einer separaten Mutationsurkunde Nr. eee vom tt.mm.jjjj (fortan Mutationsurkunde Nr. eee) zusammengefasst.