Das SKE forderte den Gesuchgegner auf, bis zum 25. Januar 2023 mitzuteilen, falls er sich doch durch seinen Vertreter vertreten lassen möchte. Andernfalls ginge das SKE von einem Verzicht aus. Die Gesuchstellerin wurde aufgefordert, innert derselben Frist mitzuteilen, ob sie ebenfalls auf eine Teilnahme verzichte. F.3. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2022 liess die Gesuchstellerin mitteilen, sie verzichte auf eine Einigungsverhandlung und das Verfahren sei an den Regierungsrat zu überweisen.