E. Die Eingabe wurde der Gesuchstellerin mit Schreiben vom 28. November 2022 zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig wurden die Parteien zu einer Einigungsverhandlung vorgeladen. F. F.1. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2022 liess der Gesuchgegner seinen Verzicht einer Teilnahme an Verhandlungen mitteilen.