3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Behandlung von Einwendungen gegen die Enteignung und für die Erteilung des Enteignungstitels an den Regierungsrat zu überweisen. 4. Es sei eine Einigungsverhandlung gemäss § 153 BauG durchzuführen. 5. Von Grundstück LIG Q._____ bbb sei eine Teilfläche von total 77 m2 formell zu enteignen. 6. Die auf LIG Q._____ bbb lastenden Grundpfandrechte seien zu bereinigen und nach § 145 BauG zu erledigen. 7. Die dem Gesuchgegner zustehende Enteignungsentschädigung sei durch das Spezialverwaltungsgericht festzulegen und A._____ zuzusprechen.»