A.2. Die Erschliessung des Gebietes ist Teil des Gestaltungsplanes «XY» (fortan Gestaltungsplan «XY»; Beilage 5 zum Gesuch). Dieser wurde am tt.mm.jjjj vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Q._____ beschlossen und am tt.mm.jjjj vom Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) genehmigt. Im Gestaltungsplan «XY» enthalten ist der geplante Fussweg zwischen T-Strasse und R-Strasse. Es wurden jedoch keine Strassenlinien festgelegt. Nicht erfasst ist der Ausbau der R-Strasse (Parzelle Nr. aaa).