Ergänzung Die Einwohnergemeinde Q. verpflichtet sich, den Hydranten, welcher heute an der Grenze zwischen den Parzellen G und H steht, auf eigene Kosten, in Absprache mit der A. und nach Zustimmung der zuständigen Brandschutzbehörde zu versetzen. 2. Gestützt auf diese Einigung wird das Verfahren 4-EV.2020.7 abgeschrieben. 3. Das Verfahren 4-EV.2020.8 wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 4. Die Entschädigung wird 20 Tage nach der rechtskräftigen Festsetzung zur Zahlung fällig.