3. Die Ausnützung auf dem südlichen, abgetrennten Parzellenteil kann nach Praxis des Gemeinderats Q. auf die Hauptparzelle G transferiert und dort genutzt werden. 4. Während des Baus der Erschliessungsstrasse stellt die Einwohnergemeinde Q. der A. 12 Ersatzparkplätze auf dem gesicherten Areal der D. (Parzelle J) zur Verfügung (vgl. im Detail das Schreiben von Dr. Beat Ries vom 11. Mai 2020). 5. Die Zufahrt zur Parzelle G wird während der Bauzeit durchgehend gewährleistet, auch für Lastfahrzeuge. Tageweise Unterbrechungen sind nach Vorankündigung möglich.