7. Alle mit der Abtretung gemäss Ziff. 1 verbundenen Kosten, inklusive Vermarkungs-, Vermessungs- und Grundbuchkosten gehen zu Lasten der Einwohnergemeinde Q.. 8.1. Die Kosten des Verfahrens von pauschal Fr. 4'000.00 werden von der Einwohnergemeinde Q. übernommen. 8.2. Die Einwohnergemeinde Q. bezahlt der A. einen Parteikostenersatz von pauschal Fr. 7'700.00 (inkl. MWST und Auslagen).