4. 4.1. Die Verhandlung wurde am 30. April 2020 in Q. unter Einhaltung besonderer Sicherheitsmassnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung durch das Coronavirus durchgeführt (Präsenz siehe Protokoll S. 1). Die Örtlichkeiten wurden besichtigt, die Parteien angehört und die Sach- und die Rechtslage betreffend die vorzeitige Besitzeinweisung wie auch betreffend die Enteignung an sich bzw. die Enteignungsentschädigung einlässlich besprochen (Protokoll passim). Im Anschluss daran unterbreitete das Gericht den Parteien einen Einigungsvorschlag, der aber für die detaillierte Formulierung noch Abklärungen durch die Gemeinde voraussetzte (Protokoll S. 20 f.).