überhaupt – für die Eigentümer der Parzelle F als Vertrauensgrundlage dienen, nicht aber für die Gesuchstellerin. 5.6.3. Im Erschliessungsplan "T" vom 7. Dezember 1999 (genehmigt durch den Regierungsrat am 23. Februar 2000) bestand noch die Zielsetzung, dass das Gebiet T einen attraktiven Siedlungsschwerpunkt am Dorfrand der Gemeinde bilden solle. Durch die Teiländerung Erschliessungsplan "T" vom 20. November 2001 wurde der Erschliessungsplan "T" vom 7. Dezember 1999 angepasst. Die Teiländerung betraf vor allem die Linienführung der Erschliessungsstrasse sowie die Lage des vorgesehenen Quartierplatzes.