Dies belege der kommunale Gesamtplan Verkehr vom 22. Mai 2014. Weiter habe es bis zur Revision im Jahr 2017 keinerlei Hinweis darauf gegeben, dass eine erneute Zonenplanänderung aufgrund der überdimensionierten Zonengrösse erfolgen würde. Vielmehr sei die Bauzonenqualität der Parzelle C in zwei Nutzungsplanrevisionen seit Einführung des RPG festgehalten worden. Der Entscheid für die grosszügige Dimensionierung der Bauzonen sei bewusst erfolgt und habe das Vertrauen in den Verbleib der Parzelle in der Bauzone noch verstärkt. Die zuständigen Behörden hätten es während knapp 40 Jahren unterlassen, die Bauzonengrösse anzupassen.