Die Groberschliessung durch die H ist grundsätzlich als ausreichend zu beurteilen, unabhängig von der Tatsache, dass das im Erschliessungsplan vom 7. Dezember 1999 vorgesehene Trottoir noch nicht erstellt ist. Auch die mangelnde ÖV-Erschliessungsgüte kann für die vorliegend vorgesehene Wohnnutzung keine ausschlaggebende Rolle spielen. Andernfalls müssten zahlreiche andere Liegenschaften quer durch den Kanton in dieser Hinsicht ebenfalls als unzureichend erschlossen gelten. Die Stromversorgungsmöglichkeit ist vorliegend nicht bestritten. Dies wurde von der Gemeinde an der Verhandlung bestätigt (Protokoll, S. 11).