5.5. 5.5.1. Die Gesuchstellerin bringt weiter vor, die Parzelle sei groberschlossen. Verkehrsmässig sei das Grundstück durch die H genügend erschlossen. Diese sei mit rund fünf Metern Breite genügend ausgebaut. Die Erschliessungsanlagen (Kanalisation, Wasser, Strom, Telefon und TV) führten an die Parzelle heran. Die Bebaubarkeit der Parzelle sei ferner vom Gemeinderat mit Protokollauszug vom 19. Februar 2002 bestätigt worden. Die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sei zwar nicht optimal, jedoch sei dies auch bei anderen Parzellen, denen Baulandqualität zukomme, der Fall.