5.4.2. Die Parzelle C ist peripher am Ortsrand von Q. gelegen. Sie grenzt zwar an ihrer nordöstlichen Seite an die mit einem Einfamilienhaus überbaute Parzelle D sowie an ihrer südöstlichen Seite an die ebenfalls überbaute Parzelle E. Auf der Westseite der Parzelle schliesst jedoch die unüberbaute Parzelle F mit einer Fläche von 8'193 m2 an. Die südlich gelegene Parzelle G ist ebenfalls nicht überbaut. Auf der Nordseite wird die Parzelle durch die H begrenzt, auf deren anderer Seite die Grenze zur Gemeinde S. liegt, die in diesem Bereich ebenfalls unüberbaut ist. Parzelle C wird qualitativ und quantitativ nicht von den sie umgebenden Siedlungsbauten geprägt.