Es kann sich dabei sowohl um Änderungen der tatsächlichen Gegebenheiten als auch um Änderungen der rechtlichen Grundlagen handeln. Bei Änderungen der rechtlichen Grundlagen müssen die Nutzungspläne aufgrund des Legalitätsprinzips in jedem Fall an die veränderten Rechtsgrundlagen angepasst werden (Heinz Aemisegger/Pierre Moor/Alexander Ruch/ Pierre Tschannen [Hrsg.], Praxiskommentar RPG: Nutzungsplanung, Zürich 2016; N 44 ff. zu Art. 21). Dabei kommt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung der Anpassung eines Nutzungsplans an die Anforderungen des RPG Vorrang zu.