Sie ist weder durch seitherige unerwartete Bevölkerungsentwicklungen noch durch veränderte Verdichtungsvorgaben in Zusammenhang mit der RPG-Revi- sion 2012 verursacht oder beeinflusst worden. Es braucht hier daher nicht weiter der Frage nachgegangen zu werden, ob sich in der über Jahrzehnte gewachsenen bundesgerichtlichen Schwarz/Weiss-Optik zur materiellen Enteignung neu Grautöne eingeschlichen haben, wie sie aktuell in der Lehre gefordert werden (vgl. Riva, Praxiskommentar RPG, Art. 5 N 152; EspaceSuisse, Raum&Umwelt, Dezember 4/2019, S. 21 mit Hinweisen; Peter Karlen, Das Enteignungsrecht zwischen Beständigkeit und Wandel, in ZBl 12/2019, S. 655;