Wie die mittlerweile erfolgte RPG-Revision mit dem neuen Fokus auf der inneren Verdichtung zeigt, liegt darin aber keine Begründung, die Reserven in der Dimensionierungsdiskussion nicht weiter zu berücksichtigen, auch wenn damals eine weitere Redimensionierung der Bauzonenfläche planerisch nicht sinnvoll gewesen sein sollte und entsprechend weder beantragt (Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 20. Dezember 1995, S. 5) noch letztlich beschlossen wurde. Es erübrigt sich, hier der strittigen Frage der damaligen Unkorrigierbarkeit weiter nachzugehen.