Schliesslich wurde das Gebiet T mit 91 zu 63 Stimmen im Baugebiet belassen. Die Nutzungsplanrevision wurde am 23. September 1996 vom Grossen Rat genehmigt. Die Bauzonen- und Kulturlandplanänderung "T" wurde schliesslich mit Beschluss des Grossen Rats vom 12. November 1996 genehmigt. Das Baugebiet wurde im Vergleich zur Nutzungsplanrevision 1984/1987 um 19,6 ha reduziert, aber gleichzeitig auch um 4,8 ha vergrössert. Parzelle C wurde der W2 (ohne Etappierung) zugewiesen. 4.3.2. Gemäss Art. 15 RPG sollen Bauzonen das Land umfassen, das sich für die Überbauung eignet und das weitgehend überbaut ist (Art. 15 lit. a RPG) -9-