An der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 1994 wurde vorgebracht, dass es in Q. genügend eingezontes und erschlossenes Bauland gebe, das für die Abdeckung der Planungsperiode von fünfzehn Jahren mehr als ausreichend sei. Es wurde beantragt, das sich im Baugebiet, 2. Etappe, befindliche Gebiet T nicht einzuzonen und der Landwirtschaftszone zuzuführen. Es wurde aber gleichzeitig auf die mit einer Auszonung möglicherweise verbundenen Kostenfolgen für die Gemeinde in einem Rechtsmittelverfahren hingewiesen. Zudem wurden wirtschaftliche Gründe für die Belassung des Gebiets in der Bauzone angeführt. Schliesslich wurde das Gebiet T mit 91 zu 63 Stimmen im Baugebiet belassen.