Es wurde auf die grosse Bedeutung der Fruchtfolgefläche des Gebiets T hingewiesen und vorgeschlagen, die Fruchtfolgeflächen der Landwirtschaftszone zuzuordnen. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 1993 wurde die Revision der Nutzungsplanung angenommen. Dabei wurde das T zur Bereinigung von Quellenrechten zurückgestellt. An der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 1994 wurde vorgebracht, dass es in Q. genügend eingezontes und erschlossenes Bauland gebe, das für die Abdeckung der Planungsperiode von fünfzehn Jahren mehr als ausreichend sei.