4.3. 4.3.1. Im Rahmen der Nutzungsplanrevision 1984/1987 wurde bereits über die Auszonung des Gebiets T diskutiert, das im Baugebiet, 2. Etappe lag. Damals war das Baugebiet unstrittig überdimensioniert. Aufgrund einer Auflage des Grossen Rats anlässlich der Genehmigung vom 13. Januar 1987 wurde bereits die nächste Planung in Aussicht genommen. Im Vorprüfungsbericht Nutzungsplanung Kulturland des Baudepartements vom 6. August 1990 wird ausgeführt, dass das Baugebiet nach wie vor recht gross dimensioniert sei. Es wurde auf die grosse Bedeutung der Fruchtfolgefläche des Gebiets T hingewiesen und vorgeschlagen, die Fruchtfolgeflächen der Landwirtschaftszone zuzuordnen.