D.1. Das Gericht führte am 17. März 2021 eine Verhandlung durch (Präsenz vgl. Protokoll, S. 2). Die Sach- und die Rechtslage wurden besprochen. Auf eine Besichtigung der Örtlichkeiten wurde in Übereinstimmung mit den Parteien verzichtet (Protokoll, S. 14). Der Gesuchstellerin wurde eine 10-tägige Frist gesetzt, um zu den von der Gesuchgegnerin an der Verhandlung eingereichten Beweisergänzungen Stellung zu nehmen (Protokoll, S. 15/16).