A. Die A. ist Eigentümerin der Parzelle C im Halte von 4'790 m2 in Q., die der Wohnzone W2 zugewiesen war. Mit der am 9. November 2016 von der Gemeindeversammlung Q. beschlossenen Gesamtrevision des allgemeinen Nutzungsplans der Einwohnergemeinde Q., die am 6. September 2017 vom Regierungsrat genehmigt wurde, wurde die Parzelle C aus dem Perimeter des Bauzonenplans entfernt und dem Perimeter ausserhalb der Bauzone zugewiesen. B.1. Mit Schreiben vom 3. Januar 2019 liess die A. beim Gemeinderat Q. eine Entschädigung von Fr. 1'413'050.00 beantragen. B.2. Der Gemeinderat Q. lehnte die Entschädigungsforderung mit Schreiben vom 20. März 2019 vollumfänglich ab.