7. Der Gesuchsteller wird ermächtigt und angewiesen, die Rechtsänderungen zu gegebener Zeit gestützt auf die Mutationstabelle und unter Nachweis der erfolgten Zahlungen gemäss der Dispositiv-Ziffern 2 und 3 dem Grundbuchamt T. zur Eintragung anzumelden. 8. Alle mit dem vorliegenden Verfahren verbundenen Vermarkungs-, Vermes- sungs- und Grundbuchkosten sind vom Gesuchsteller zu tragen. 9. 9.1. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 9'800.00, einer Kanzleigebühr von Fr. 410.00 und den Auslagen von Fr. 260.00, insgesamt Fr. 10'470.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt.