1. Die Gesuchgegnerin tritt dem Gesuchsteller ab der Parzelle aaa ca. 46 m2 ab. 2. 2.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, die Abtretungsfläche mit Fr. 200.00/m2 zu entschädigen. 2.2. Der Gesuchsteller hat die Bepflanzung auf der abzutretenden Fläche mit Fr. 23'675.50 zu ersetzen. 3. 3.1. Von Parzelle aaa werden ca. 33 m2 vorübergehend beansprucht. 3.2. Der Gesuchsteller hat die Bepflanzung auf der vorübergehend beanspruchten Fläche mit Fr. 33'087.00 zu ersetzen. - 32 - 3.3. Für die Eigenbeseitigung der Bepflanzung durch die Gesuchgegnerin ist eine Entschädigung von pauschal Fr. 2'500.00 auszurichten.