Die Eigenbeseitigung der Bepflanzung wird mit pauschal Fr. 2'500.00 entschädigt. Zusammen beträgt die vom Gesuchsteller zu leistende Enteignungsentschädigung Fr. 69'094.15 mit Rückleistungsvorbehalten von Fr. 16'200.00, falls Kastanie und Zierkirsche die Bauarbeiten überstehen sollten, und Fr. 2'500.00, falls die Pflanzenräumung nicht von der Gesuchgegnerin übernommen worden sein sollte. Alle darüber hinaus gehenden Entschädigungsforderungen werden abgewiesen.