10. Zusammenfassend ist der Gesuchgegnerin die Abtretungsfläche mit Fr. 200.00/m2 zu ersetzen. Für die Bepflanzung auf der abzutretenden Fläche ist eine Pflanzenentschädigung in Höhe von Fr. 23'675.50 auszurichten. Die Bepflanzung auf der vorübergehend beanspruchten Fläche ist mit Fr. 33'087.00 zu entschädigen. Die Kosten für die Pflanzenschätzung von Fr. 631.65 sind der Gesuchgegnerin ebenfalls zu ersetzen. Die Eigenbeseitigung der Bepflanzung wird mit pauschal Fr. 2'500.00 entschädigt.