9.10. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass die Pflanzen auf der vorübergehend beanspruchten Fläche mit Fr. 33'087.00 zu ersetzen sind. Weiter hat die Gesuchgegnerin Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Pflanzenschätzung von Fr. 631.65. Die Eigenbeseitigung der Bepflanzung durch die Gesuchgegnerin wird mit pauschal Fr. 2'500.00 entschädigt.