9.8. Die Mauer ist zu erneuern und der Zaun ist wieder anzubringen. Dabei wird versucht, die Teile des bestehenden Zauns wiederzuverwenden. Die Gesuchgegnerin verfügt über zusätzliche Elemente, um den Zaun wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen (Protokoll, S. 4 f.). Sollte dies dennoch nicht möglich sein, ist der Zaun wertgleich zu ersetzen.