9.6. 9.6.1. Die Gesuchgegnerin verlangt weiter den Ersatz von Interventionskosten in Höhe von insgesamt Fr. 11'095.39. Diese setzten sich aus der Entschädigung für die anwaltliche Vertretung (Fr. 5'750.00), den Kosten für die Verkehrswertschätzung (Fr. 885.00) sowie den Kosten für die Pflanzenschätzung (Fr. 631.65) zusammen. Weiter seien ihr für das Verfahren im Zusammenhang mit dem fehlenden Enteignungstitel Interventionskosten in Höhe von Fr. 3'828.74 zu ersetzen.