9.5.7. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung besteht bei vorübergehenden, unvermeidlichen und übermässigen Immissionen aus Bauarbeiten ein Entschädigungsanspruch. Der mittlerweile in Art. 679a ZGB verankerte Anspruch setzt voraus, dass die Einwirkungen der Art, Stärke und Dauer nach übermässig sind und eine beträchtliche Schädigung verursachen (BGE 91 II 100).