9.5. 9.5.1. Die Gesuchgegnerin lässt weiter geltend machen, infolge Behinderungen durch Baumaschinen entstehe ihrem Betrieb ein Mehraufwand von rund Fr. 2'000.00 pro Monat. Die Mehrkosten würden durch Verzögerungen der Aus- und Einfahrten mit den beiden Geschäftsfahrzeugen und dem Privatfahrzeug einer Angestellten sowie aufgrund von Ladeverzögerungen durch Platzmangel verursacht. Daraus resultierten für drei Angestellte je 0.5 unproduktive Arbeitsstunden pro Tag, also insgesamt 1.5 Stunden pro Tag. Bei einem Lohnaufwand von Fr. 65.00 pro Stunde entstünden Mehrkosten von Fr. 97.50 pro Arbeitstag. Bei 21 Arbeitstagen pro Monat sei daher von Mehrkosten in Höhe von Fr. 2'047.50 auszugehen.