9.4. 9.4.1. Die Gesuchgegnerin verlangt zusätzlich zum Ersatz der bestehenden Mauer eine Entschädigung von Fr. 9'000.00 für die Erstellung eines Sichtschutzzauns in Höhe von 1.80 m ab Oberkante Gehweg entlang der neuen Parzellengrenze. 9.4.2. Der Gesuchsteller bringt hierzu vor, das Angebot, die Kosten für die Erstellung eines Sichtschutzzauns zu übernehmen, sei der Gesuchgegnerin unter dem Vorbehalt der aussergerichtlichen Einigung unterbreitet worden und demzufolge hinfällig.