9.3.2. Die Bepflanzung auf der vorübergehend beanspruchten Fläche ist gemäss dieser Aufstellung mit Fr. 33'087.00 zu ersetzen. Die Edelkastanie im Wert von Fr. 15'000.00 sowie die Zierkirsche im Wert von Fr. 1'200.00 sind nur zu ersetzen, sofern sie nicht geschützt werden können. Anlässlich der Verhandlung vom 11. Mai 2022 einigten sich die Parteien auf eine Rückzahlungsverpflichtung. Zwei Jahre nach Bauabschluss wird zu überprüfen sein, ob die Edelkastanie geschützt werden konnte. Sofern dies gelingt, hat eine Rückzahlung der Entschädigung durch die Gesuchgegnerin zu erfolgen (Protokoll, S. 10 f.).