7.3. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass die Gesuchgegnerin zusätzlich zur Entschädigung für die abzutretende Fläche von Fr. 200.00/m2 eine Entschädigung für die Bepflanzung von Fr. 23'675.50 erhält. Der Vollständigkeit halber sei vermerkt, dass bei einer Entschädigung des absoluten Landwerts eine mit der wertbestimmenden baulichen Nutzung nicht vereinbare alternative Nutzung, wie z.B. Pflanzen, im Regelfall nicht zusätzlich abgegolten werden kann. - 20 -