Für die Abtretungsfläche ist entsprechend ein relativer Landwert von Fr. 200.00/m2 zu entschädigen. Auf die Bewertung der zur baulichen Nutzung alternativen Bestockung ist nachstehend (Erw. 7.) zurückzukommen. 6.6. 6.6.1. Mit Schreiben vom 24. Mai 2022 lässt die Gesuchgegnerin erstmals vorbringen, die Verkleinerung des Vorplatzes beeinträchtige die Fläche für die nötige Parkierung. Dies stelle eine Einschränkung dar, welche sich ebenfalls auf den Verkehrswert der Liegenschaft auswirke. Ein konkretes Begehren wird in diesem Zusammenhang indessen nicht gestellt.