6.2. Der Wert einer Teilabtretungsfläche ab einem überbauten Grundstück kann festgestellt werden, indem das Grundstück vor und nach dem Eingriff durch einen Gutachter geschätzt wird (Doppelschätzung). Dieses Vorgehen hat jedoch den Nachteil, dass es sehr aufwändig ist und aufgrund der notorischen Schätzungsungenauigkeit namentlich bei geringen Wertdifferenzen eine hohe Fehleranfälligkeit aufweist. Alternativ hat sich daher in der Praxis eingebürgert, den absoluten Landwert anhand der statistischen Methode zu ermitteln und diesen anschliessend – entsprechend der Bedeutung der Abtretungsfläche für die weitere Nutzung des Restgrundstücks – anzupassen (relativer Landwert;