der Zonenzweck nicht beeinträchtigt wird. Es gilt Lärmempfindlichkeitsstufe III (§ 5 der Bau- und Nutzungsordnung [BNO], beschlossen von der Gemeindeversammlung am 28. November 2008, genehmigt durch den Grossen Rat am 16. März 2010). Die K dient der Erhaltung, der baulichen Entwicklung und Erneuerung des historischen Ortskerns. Sie ist bestimmt für Wohnen, Dienstleistungsbetriebe und mässig störendes Gewerbe sowie Landwirtschaft (§ 6 Abs. 1 BNO). Die Gebäude sind mit ihrer Umgebung, den Vorgärten- und Vorplatzbereichen sowie den charakteristischen Umzäunungen zu erhalten und dürfen nicht abgebrochen werden.