5. 5.1. Von der in der Kernzone (K) gelegenen Parzelle aaa sind ca. 46 m2 abzutreten. Zudem ist eine vorübergehende Beanspruchung von ca. 33 m2 vorgesehen (D.). In der K besteht keine Ausnützungsziffer. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 7 m, die Firsthöhe 12 m. Der Grenzabstand beträgt 4 m. Dabei stellen diese Masse bei der Erstellung von Neubauten lediglich Richtwerte dar, von denen der Gemeinderat im Interesse des Ortsbildschutzes und Ortskerngestaltung Abweichungen bewilligen kann, sofern - 13 -