Nachfolgend sind die verbliebenen Entschädigungsforderungen einzeln zu prüfen. 3. 3.1. Der Gesuchsteller offerierte der Gesuchgegnerin für die abzutretende Fläche eine Entschädigung in Höhe von Fr. 125.00/m2. An diesem Entschädigungsangebot hielt er durchgehend fest.