K.3. Mit Schreiben vom 24. Mai 2022 teilte die Gesuchgegnerin die Ablehnung des Einigungsvorschlags mit. Damit war der Einigungsversuch gescheitert. Darüber wurden die Parteien vom SKE mit Schreiben vom 25. Mai 2022 informiert. Weiter wurde der Gesuchsteller ersucht, eine allfällige Stellungnahme zu dem mit Schreiben vom 24. Mai 2022 von der Gesuchgegnerin erstmalig geäusserten Vorbringen betreffend den Verlust von Parkflächen spätestens bis am 8. Juni 2022 einzureichen. K.4. Der Gesuchsteller nahm mit Schreiben vom 3. Juni 2022 Stellung zum Vorbringen der Gesuchgegnerin betreffend den Verlust von Parkflächen.