J.3. Mit Schreiben vom 1. Dezember 2021 fasste das SKE die bereinigten Forderungen der Parteien zusammen und brachte ihnen die Eingaben der jeweiligen Gegenpartei übers Kreuz zur Kenntnis. Auf einen weiteren Schriftenwechsel wurde verzichtet. K.1. Das SKE führte am 11. Mai 2022 eine Verhandlung mit Augenschein durch (Präsenz siehe Protokoll, S. 2). Im Anschluss daran unterbreitete das Gericht den Parteien einen Einigungsvorschlag und setzte ihnen eine Frist bis 25. Mai 2022, um dem Gericht mitzuteilen, ob sie dem Vergleichsvorschlag zustimmen. K.2. Der Gesuchsteller teilte dem Gericht mit Schreiben vom 20. Mai 2022 mit, dass er dem Einigungsvorschlag zustimmt.