J.1. Die Parteien wurden vom SKE mit Schreiben vom 6. Oktober 2021 über die Fortsetzung des Verfahrens informiert. Sie wurden aufgefordert, ihre Standpunkte bis 29. Oktober 2021 zu bereinigen und gegebenenfalls anzupassen. -6- J.2. Die Gesuchgegnerin liess sich innert erstreckter Frist mit Eingabe vom 29. November 2021 vernehmen und passte ihre Entschädigungsforderung für die Bepflanzung auf der vorübergehend beanspruchten Fläche auf Fr. 17'896.00 an. Weiter seien ihr Interventionskosten von Fr. 3'828.74 für das Verfahren vor Regierungsrat zu ersetzen. Gleichentags reichte der Gesuchsteller einen überarbeiteten Enteignungsvertragsentwurf ein.