I. Mit Abschreibungsbeschluss des Regierungsrats vom 24. September 2021 wurde festgestellt, dass eine Einigung im Sinne der folgenden Zusicherung erzielt wurde und das Verfahren als gegenstandslos von der Kontrolle abgeschrieben werden kann: "Die vorübergehende Beanspruchung der Parzelle aaa von A., Q. (AG), im Rahmen des mit Beschluss des Regierungsrats vom 3. September 2014 [recte: 21. Dezember 2016] genehmigten Strassenbauprojekts 'K 243, X- Strasse, Ausbau mit Gehweg und Belagsverstärkung' beschränkt sich auf das im Plan 'Vorübergehende Beanspruchung, Situation 1:100, vom 21. April 2021' festgelegte Mass."